Donnerstag, 25. November 2010

Noch ein Tipp am Rande ...

Tarnen Sie das zweite Kind in der Bakfiets-Kiste als Kartonschachtel.
Autsch ... die Schweizer Gesetzgebung will es so ...

ASTAG ... das Bundesamt stellt sich quer ...

Tarnen Sie doch das zweite Kind im Bakfiets mit dem "Swiss Bear Suit" als Teddybär des einen (legal mitfahrenden) Kindes.
Dies unser Tipp für Schweizer Familien, die das Bakfiets für den lautlosen Familientransport vollumfänglich nutzen möchten ...

25.11.2010 _ Das Bundesamt für Verkehr und auch die asa (Vereinigung der Schweiz. Strassenverkehrsämter berufen sich auf den Artikel 63 der VRV (Art. 30 Abs. 1 SVG), der besagt dass im Bakfiets laut Gesetz nur EIN Kind mitfahren darf.

"Die Kommission Technik (KT) der asa hat entschieden, dass das Transportvelo Bakfiets nicht im Merkblatt 6 der KT integriert werden kann." Das die lapidare Mitteilung von der asa mit Sitz in Bundesbern.

Die Gesetzgebung, auf die sich alle Ämter berufen, stammt aus dem Jahre 1965 und wurde seitdem wohl nie mehr der aktuellen Situation angepasst. Wir als Bakfiets-Importeur werden diese Tatsache unseren Kunden mitteilen und auf die Grauzone aufmerksam machen.
Dennoch rufen wir ganz offiziell zum vorsichtigen Ungehorsam auf, denn das ist pure Paragraphenreiterei und Willkür. Wir haben die Problematik bei der IG Pro Velo deponiert und versuchen unser Bestes, diese Situation so rasch wie möglich zu entschärfen.

Dienstag, 2. November 2010

The Black Beauty from Bern ...

Dieser sportliche Kunde kaufte sein e-Bakfiets nach der ersten clevermobil-Expo, die wir in Bern damals abhielten. Seitdem ist er mit seinem "Geschäftsfahrzeug" und seinen Söhnen bei Wind und Wetter unterwegs rundum Bern. Aus seinem Bakfiets hat er eigenhändig eine Black Beauty gemacht - uns gefällt's!