Montag, 20. April 2009

Einige Regeln rund um das E-Bak

Seit wir das e-Bak (Bakfiets / CargoBike mit Radnabenmotor) in der Schweiz anbieten, werden wir von Bestellungen überhäuft (das freut uns sehr) und aber auch mit Fragen aller Art konfrontiert. Hiermit stellen wir für Sie einmal die wichtigsten Details zum Pedelec (tretkraftunterstützte Velos) vor:
  • elektron. abgeriegelte Unterstützung bis maximal 25km/h
  • maximale Dauerleistung 250Watt (max. erlaubte Wattzahl)
  • Tretsensor (PAS) zur Freigabe der Motorleistung zwingend
  • Verkehrstauglichkeit wie bei allen Fahrrädern
  • zulassungsfrei
  • uneingeschränkter Betrieb auf Strassen und Radwegen
  • keine Helmpflicht (kluge Köpfe schützen sich und seine Mitfahrer...)
  • keine zusätzliche Versicherung nötig
  • keine Altersbeschränkung

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