Anbei noch ein Auszug auf dem Entwurfsschreiben der neuen StBV vom Bund ...
Artikel 18 (StBV, ehem. VRV): Mitfahren auf Motorrädern und Fahrrädern
- Die bisherige Einschränkung, wonach nur so viele Personen mitfahren dürfen, wie Pedalpaare vorhanden sind und allfällige zusätzliche Plätze auf mehrspurigen Fahrrädern bewilligungspflichtig sind, wird fallengelassen. Neu dürfen so viele Personen mitfahren wie Plätze vorhanden sind. Damit entfällt das Bewilligungserfordernis.
- Neu dürfen auch auf speziell eingerichteten Fahrrädern (Bakfiets / UrbanArrow u.a.m.) mit geschützten Sitzen 2 Kinder mitgeführt werden (Abs. 2 Bst. d). Damit sind die vor allem in nördlichen Ländern verbreiteten Fahrräder mit einer Ladefläche (Transportkiste) vor dem Fahrradlenker gemeint, auf der zwei Sitzplätze für Kinder eingerichtet sind.
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