Mittwoch, 2. Februar 2011

Das Schweizer Gesetz macht Sprünge ...

© by urbanarrow.com / 02.2011

02.02.2011 _ Mit Freude haben wir den Entwurf der neuen StBV (Strassenbenützungs-Verordnung) vom Bund zur Kenntnis genommen. Zusammen mit der IG Pro Velo Bern haben wir erreicht, dass die Herren in den betreffenden Gremien / Kommissionen unsere Spezialräder endlich offiziell in die Gesetzgebung mit einbinden und als solches erwähnen. Nun also ist es geschehen ... Bakfiets, UrbanArrow & Co werden in Helvetien bald (das Datum steht noch nicht fest) ganz legal sein. Die drei Kids in der Kiste (siehe Foto oben) wird's aber in der Schweiz nicht geben. Zwei Kinder aber werden absolut i.O. sein. Freude herrscht, nach all den Jahren in der Schwebe ...

Anbei noch ein Auszug auf dem Entwurfsschreiben der neuen StBV vom Bund ...

Artikel 18 (StBV, ehem. VRV): Mitfahren auf Motorrädern und Fahrrädern
  • Die bisherige Einschränkung, wonach nur so viele Personen mitfahren dürfen, wie Pedalpaare vorhanden sind und allfällige zusätzliche Plätze auf mehrspurigen Fahrrädern bewilligungspflichtig sind, wird fallengelassen. Neu dürfen so viele Personen mitfahren wie Plätze vorhanden sind. Damit entfällt das Bewilligungserfordernis.
  • Neu dürfen auch auf speziell eingerichteten Fahrrädern (Bakfiets / UrbanArrow u.a.m.) mit geschützten Sitzen 2 Kinder mitgeführt werden (Abs. 2 Bst. d). Damit sind die vor allem in nördlichen Ländern verbreiteten Fahrräder mit einer Ladefläche (Transportkiste) vor dem Fahrradlenker gemeint, auf der zwei Sitzplätze für Kinder eingerichtet sind.